Die Mitarbeiterin eines Blumenladens geriet mit ihrem Arbeitgeber in Streit über die Pausenzeiten. Nach einem Wortgefecht verließ die Angestellte den Betrieb wutentbrannt und ignorierte auch die Ankündigung des Arbeitgebers, man werde eine fristlose Kündigung aussprechen.
Gegen die fristlose Kündigung wehrte sich die Angestellte mit einer Kündigungsschutzklage. Das zuständige Arbeitsgericht gab ihr Recht und erklärte die fristlose Kündigung für unwirksam. In dem Verhalten der Angestellten sei keine beharrliche Arbeitsverweigerung zu sehen, die eine fristlose Kündigung gerechtfertigt hätte.
Allerdings wurde das Arbeitsverhältnis aufgrund ordentlicher Kündigung aufgelöst. Eines Kündigungsgrundes bedurfte es insoweit nicht, da es sich bei dem Blumenladen um einen Kleinbetrieb gehandelt hat.
Quelle: Arbeitsgericht Berlin, 25.03.2012, Az: 28 Ca 4449/12
Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
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Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)
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