City-BKK: Kündigungen unwirksam

Die City-BKK hatte gegenüber vielen Angestellten ordentliche Kündigungen ausgesprochen und dies mit der Betriebsstilllegung begründet. Das Landesarbeistgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt festgestellt, dass diese Kündigungen unwirksam waren, da der Betrieb noch nicht endgültig stillgelegt worden sei.

Die Richter stellten zudem fest, dass die betreffenden Arbeitsverhältnisse auch nicht wegen der Schließung der Krankenkasse per Gesetz beendet worden seien. Dazu habe es nämlich an einem erforderlichen Unterbringungsverfahren bei einer anderen Krankenkasse gefehlt.

Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, 12.04.2012, Az: 2 Sa 15/12 u.a.