Dauerhafte Erkrankung: Kündigung wirksam

Ein Krankenpfleger war nach einem epileptischen Anfall über einen Zeitraum von dreieinhalb Jahren durchgehend krankgeschrieben. Der Arbeitgeber sprach daraufhin eine personenbedingte ordentliche Kündigung wegen Dauererkrankung aus.

Das zuständige Arbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer auf die von ihm erhobene Kündigungsschutzklage zunächst Recht. Nach Ansicht der Richter hatte es der Arbeitgeber versäumt, ein Berufliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Die Kündigung sei deshalb sozialwidrig gewesen.

Im Berufungsverfahren hob das Landesarbeitsgericht Mainz das erstinstanzliche Urteil jetzt auf. Die Richter wiesen darauf hin, dass die Durchführung eines BEM nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung sei. Der Arbeitgeber habe zudem nachvollziehbar dargelegt, dass er den Arbeitnehmer nicht anders habe weiterbeschäftigen können.

Quelle:  LAG Mainz, 05.07.2012, Az: 10 Sa 685/11

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
-Fachanwalt für Verkehrsrecht-

Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

Rechtsanwälte von Bergner und Özkan

Fachanwälte für Arbeitsrecht, Familienrecht und Verkehrsrecht

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