Gekündigt, was tun? Folge 1

Klagfrist beachten!

Wer sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers zur Wehr setzen möchte muss binnen drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim zutändigen Arbeitsgericht erheben. Diese gilt für alle Arte den Kündigung, die ordentliche, die außerordentliche und die Änderungskündigung.

Wird die Frist versäumt, dann gilt die Kündigung als wirksam, und zwar unabhängig davon, ob sie formell richtig oder materiellrechtlich begründet war. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann auch eine verspätet eingereichte Klage zugelassen werden.

Wer eine Kündigung erhält, sollte deshalb unverzüglich tätig werden und sich schnellstmöglich Rechtsrat zu den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage einholen.