Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld nach Kündigung

Eine Arbeitnehmerin war fristgerecht zum 31.12.2009 gekündigt worden. Laut Arbeitsvertrag hatte die Arbeitnehmerin Anspruch auf Zahlung eines jährlichen Weihnachtsgeldes mit der Gehaltszahlung im November. Allerdings enthielt der Arbeitsvertrag auch eine Regelung, wonach der Anspruch auf die Weihnachtsgratifikation dann entfalle, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits gekündigt sei. Vorliegend war die Kündigung am 23.09.2009 ausgesprochen worden.

Aufgrund der Klausel im Arbeitsvertrag verweigerte der Arbeitgeber die Zahlung, dagegen klagte die Arbeitnehmerin und bekam bei Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht Recht. Das Bundesarbeitsgericht sah die Sache jedoch anders.

Nach Auffassung der Richter sei eine entsprechende Vertragsklausel wirksam, solange sie wie in dem vorliegenden Fall allein an den Bestand des Arbeitsverhältnisses anknüpfe. Eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers liege dann nicht vor.

Quelle: BAG, 18.01.2012, Az: 10 AZR 667/10

Rechtsanwalt Nils von Bergner
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