Kleinbetrieb: Änderungsvertrag abgelehnt, Kündigung wirksam

Eine Schulnderberatung unterbreitete einem Angestellten einen Änderungsvertrag, nach dem dieser deutliche Einschnitte bei seiner Vergütung hätte hinnehmen müssen. Der Arbeitnehmer lehnt die Unterzeichnung der Vertragsänderung ab, worauf der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aussprach. Bei dem Arbeitgeber handelte es sich um einen sogenannten Kleinbetrieb, d.h., dass das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung fand.

Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage, diese wurde nun vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen. Nach Ansicht der Richter habe der Arbeitgeber die Kündigung nicht wegen der Ablehnung des Änderungsvertrages als solche erfolgt, sondern vielmehr, weil der Arbeitgeber den Leistungsaustausch habe neu gestalten wollen. Ein Verbot gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB habe deshalb nicht vorgelegen.

Ist das Kündigungsschutzgesetz nicht auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar, dann kann das Gericht nur prüfen, ob eine Kündigung gegen die guten Sitten oder den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt. Dies sind enge Ausnahmefälle.

Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2012, Az: 6 Sa 2266/11