Lehrer schlägt zurück: fristlose Kündigung unwirksam

Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung soll eine Schülerin einem Lehrer auf dessen erkrankte Schulter geschlagen haben. Dieser habe dann als Abwehrreaktion zurückgeschlagen. Der Dienstherr kündigte das Anstellungsverhältnis aufgrund des Vorfalls fristlos, hilfsweise ordentlich. Dagegen wehrte sich der Lehrer mit einer Kündigungsschutzklage.

Das zuständige Arbeitsgericht gab der Klage statt, dagegen legte das Land Berufung ein. Das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt hat jetzt bestätigt, dass die fristlose Kündigung unrechtmäßig war. Nach Ansicht der Richter habe eine außergewöhnliche Situation vorgelegen. Demnach könne zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei der Reaktion des Lehrers tatsächlich um einen Reflex gehandelt habe. Im Rahmen der Gesamtabwägung stelle sich die fristlose Kündigung als unrechtmäßig dar.

Über die Rechtmäßigkeit der ordentlichen Kündigung wurde noch nicht entschieden.

Quelle: LAG Sachsen-Anhalt, 22.09.2011, Az: 4 Sa 404/10

Rechtsanwalt Nils von Bergner
-Fachanwalt für Arbeitsrecht-
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Absolvent des Fachlehrgangs “zertifizierter Testamentsvollstrecker” (AGT)

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