Mund mit Tesafilm zugeklebt? BAG prüft fristlose Kündigung

Das Land Sachsen-Anhalt hatte einer Lehrerin fristlos gekündigt, da diese zwei Schülern den Mund mit Tesafilm zugeklebt haben soll. Die Lehrerin bestritt die Vorwüfe jedoch und gab an, es habe sich lediglich um einen Spaß und nicht um eine Erziehungsmaßnahme gehandelt.

In den Vorinstanzen hatte die Lehrerin auf die von ihr erhobene Kündigungsschutzklage Recht erhalten. Das Bundesarbeitsgericht hat das Urteil des Landesarbeitsgerichts jetzt aufgehoben und die Sache zurückverwiesen. Nach Ansicht der Erfurter Richter hätten die Voreinstanzen den tatsächlichen Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt. Sollte sich der Vorwurf als zutreffend darstellen, dann sei die fristlose Kündigung aufgrund eines massiven Verstoßes gegen die Erziehungspflicht gerechtfertigt.

Quelle: BAG, 30.10.2012, Az: 2 AZR 156/11