Während OP telefoniert: fristlose Kündigung eines Chefarztes unwirksam

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat einmal mehr eine denkwürdige Entscheidung getroffen. Die Richter mussten die Rechtmäßigkeit einer fristlosen Kündigung prüfen, die gegenüber dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses ausgesprochen worden war.

Vor Ausspruch der Kündigung hatte es eine Vielzahl von Streitpunkten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegeben. Die Kündigung wurde unter anderem auf den Vorwurf gestützt, der Chefarzt habe Operationen unterbrochen, um mit seiner Ehefrau per Telefon wichtige Termine zu koordinieren.

Bereits das Landesarbeitsgericht hatte die fristlose Kündigung für unwirksam gehalten. Das BAG hat diese Rechtsauffassung jetzt bestätigt.

Nach Ansicht der Richter habe der Arbeitnehmer zwar seine arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt. Eine Abwägung der Gesamtumstände führe dennoch zu dem Ergebnis, dass die fristlose Kündigung in dem betreffenden Fall unverhältnismäßig gewesen sei. Der Arbeitgeber hätte den Chefarzt vielmehr zuvor abmahnen müssen.

Quelle: BAG, 25.10.2012, Az: 2 AZR 495/11