Wegen Schmiergeldzahlungen: fristlose Kündigung wirksam

Eine Bank warf einem leitenden Angestellten vor, sich private Bauleistungen von einem ihrer Geschäftspartner bezahlt haben zu lassen. Der Arbeitnehmer bestritt dies und behauptete, er habe alle Rechnungen selbst bezahlt. Die Bank kündigte das Arbeitsverhältnis mehrfach fristlos, wogegen sich der Angestellte mit einer Kündigungsschutzklage wehrte. Die Parteien stritten darüber hinaus auch über einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Tantieme.

Das Arbeitsgericht gab dem Arbeitnehmer zunächst Recht. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat jetzt anders entschieden.

Die Düsseldorfer Richter sahen es als erwiesen an, dass sich der Angestellte in vorwerfbarer Weise Leistungen von Dritten im Zusammenhang mit seinem privaten Bauprojekt hatte bezahlen lassen. Diese “Schmiergeldzahlungen” hätten die Bank zur frislosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt.

Hinsichtlich der Tantieme gaben die Richter dem Angestellten jedoch Recht. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, wonach die Tantieme vollständig wegfällt, wenn der Arbeitnehmer im laufender Jahr aus dem Betrieb ausscheidet, erachteten die Richter als unwirksam.

Quelle: LAG Düsseldorf, 03.02.2012, Az: 6 Sa 1081/11